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Erbrecht

ADVOTEAM – Ihre Spezialisten für das Thema Erbrecht.


Mit den zivilrechtlichen Vorschriften zum Erbrecht, insbesondere den Regelungsmöglichkeiten über die Erbfolge, eröffnet der Gesetzgeber dem Bürger sein verfassungsrechtlich garantiertes Recht, über sein Vermögen im Todesfall selbst verfügen zu können. Zwar sieht bereits das Gesetz eine Erbfolge für den Fall vor, dass der Betroffene seinen „letzten Willen“ vor seinem Tod nicht (wirksam) niedergelegt hat, jedoch möchten viele Menschen es nicht dem Gesetzgeber überlassen, an wen und zu welchem Anteil das Vermögen weitergegeben wird. Aus diesem Grund errichten die meisten Menschen vor ihrem Tod ein Testament.

Nach dem Erbfall stellt sich häufig eine Vielzahl von Fragen rund um den Nachlass und nicht selten entstehen Streitigkeiten zwischen potentiellen Erben, beispielsweise über die Auslegung und Wirksamkeit eines Testaments oder über Pflichtteilsansprüche.

Um Ihrem „letzten Willen“ tatsächlich Geltung zu verschaffen, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen – insbesondere unter Nutzung unserer fachanwaltlichen Erfahrung – strukturierte Lösungen, die bei möglichen Erbauseinandersetzungen vor Gericht bestand haben.

Aber auch nach dem Erbfall stehen wir Ihnen als Angehörigen und vom Erblasser Bedachten bei allen erforderlichen Maßnahmen zur Abwicklung des Nachlasses beratend und überstützend zur Seite und helfen Ihnen bei der außergerichtlichen und notfalls gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

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